Ratenzahlung (Stundung)
Eine Stundung ist eine Gewährung eines Zahlungsaufschubes. Durch die Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung insgesamt oder in Raten hinausgeschoben. Um über die Gewährung einer Stundung entscheiden zu können, werden einige Angaben benötigt. Hierfür finden Sie einen Vordruck, um die notwendigen Angaben zu ergänzen. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Hierzu stellen wir zwei Informationsblätter zur Verfügung um dies näher zu erläutern.
Für Fragen oder Hilfestellungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
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Frau Zeuch
Tel.: 03303 - 290 103 zeuch@birkenwerder.de