Information zur neuen Hundehalterverordnung

In Brandenburg trat zum 1. Juli 2024 eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Neu ist unter anderem die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Das bedeutet, dass alle Hunde nicht nur steuerlich, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden müssen. Die Einstufung als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse wurde abgeschafft. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage im Bereich "Wo erledige ich was", Stichwort Hundehaltung.