Zusätzliche Impftermine für Ü-70- Jährige aus Birkenwerder

Dem Landkreis Oberhavel Kliniken stehen kurzfristig zusätzliche Impfdosen von Biontech für alle Personengruppen der Priorisierungsstufe 2 zur Verfügung. Um diese Dosen möglichst zeitnah zu verimpfen, hat der Landkreis Oberhavel einige Kommunen gebeten, diese zusätzlichen Termine der Altersgruppe direkt anzubieten. Auch für die  Einwohner*Innen von Birkenwerder stehen daher kurzfristig  insgesamt 54 Impftermine für Dienstagvormittag, den 13.04.2021, zwischen 08:00 – 12:00 Uhr zur Verfügung. Die Impfungen werden in der Klinik in Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, verabreicht. Der konkrete Ort der Impfungen ist an der Klinik ausgeschildert.

Diese Impftermine werden  unter der eigens dafür eingerichteten Telefonnummern durch die Gemeinde Birkenwerder zu folgenden Zeiten vergeben:

Hotline: 03303 290 116

Zeiten: Samstag, 10.04.2021 13:00 – 16:00 Uhr

                    Montag, 12.04.2021 08:00 – 14:00 Uhr

Wer einen Termin erhält, muss zum Impftermin bereits diverse, vorab ausgefüllte Unterlagen mitbringen. Diese können Sie hierrunterladen: Aufkaerungsbogen, Anamnesbogen, Stiko Empfehlung, und Hinweise zur Aufklärung

oder am Montag, 12.April zwischen 08:00 – 12:00 Uhr und  12:30 Uhr -  16:00 Uhr in der Touristeninformation am S- Bahnhof Birkenwerder abgeholt werden.

Bitte beachten: Sobald alle Termine vergeben sind, wird die Hotline  abgeschaltet. Die Hennigsdorfer Klinik vergibt diese Termine nicht selbst. Deshalb möchten wir bitten ausdrücklich, von Anrufen dort abzusehen, da es benötigte Kapazitäten bindet.

Terminberechtigt sind folgende Personen:

  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z. B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste),
  • Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht,
  • Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung),
  • Personen, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
  • pflegende Angehörige
  • die sonstigen beruflichen Gruppen der Priorität 2, die im Rahmen der letzten Impfverordnung neu hinzukamen (Personen, die in Auslandsvertretungen, für das Deutsche Archäologische Institut, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur-und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • die in der Impfverordnung vorgesehenen zwei Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen oder behinderten Personen sowie
  • zwei Kontaktpersonen von Schwangeren,

Den zweiten Folge-Impftermin erhalten Geimpfte dann direkt in der Klinik mitgeteilt.

Wichtig: Die Anfahrt zur Hennigsdorfer Klinik müssen die Impfberechtigten selbständig organisieren.

 

Gemeinde Birkenwerder