Marktangelegenheiten (Messen, Ausstellungen, Märkte etc.)

Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen und diese festsetzen lassen? Dann ist folgendes zu beachten: Das Amt Bauen, Umwelt, Sicherheit und Ordnung SG Allgemeine Ordnung/ Gewerbe prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann. Bei Ausschank von alkoholischen Getränken und Speisen muss ein Antrag auf Anzeige eines vorübergehendes Gaststättengewerbe (Gagev) beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Marktfestsetzung Lageplan der Veranstaltung
  • Liste der gewerblichen Anbieter und dessen Warenangebot Gagev

Gebühren

50,00 € bis 2.000,00 €

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)