Gaststättenerlaubnis
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder mindestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. In dieser Gewerbeanmeldung ist auch anzugeben, um welche Betriebsart es sich handelt und ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.
Notwendige Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gebühren
bei Ausschank von alkoholischen Getränken, erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter | 10,00 € |
Vorübergehendes Gaststättengewerbe (GAGEV) | 32,00 € |
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)