Gaststättenerlaubnis

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder mindestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. In dieser Gewerbeanmeldung ist auch anzugeben, um welche Betriebsart es sich handelt und ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.

Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gebühren

bei Ausschank von alkoholischen Getränken,
erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person
und jeden gesetzlichen Vertreter
10,00 €

Vorübergehendes Gaststättengewerbe (GAGEV)

32,00 €

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)