Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeabmeldung ist nötig in folgenden Fällen:

  • bei Betriebsschließung

  • bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk (Stadt/ Gemeinde)

  • bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft

  • bei Änderung der Rechtsform.

Sie erhalten von der Gemeinde Birkenwerder eine Abmeldebestätigung.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung

Gebühren

natürliche Personen

10,00 €

juristische Personen

10,00 €

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)