Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung ist nötig in folgenden Fällen:
bei Betriebsschließung
bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk (Stadt/ Gemeinde)
bei Ausscheiden aus einer Gesellschaft
bei Änderung der Rechtsform.
Sie erhalten von der Gemeinde Birkenwerder eine Abmeldebestätigung.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
Gebühren
natürliche Personen | 10,00 € |
juristische Personen | 10,00 € |
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)