Reisegewerbe/Reisegewerbekarten

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet (zum Verkauf anbietet) oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort in der Gemeinde Birkenwerder haben.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ein Passbild

Gebühren

unbefristet

45,00 € bis 566,00 €

befristet/je angefangenes Jahr

30,00 € bis 300,00 €

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)